Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche
Fragen auf, wie zum Beispiel

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung dabei ist die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ihr Team der Notarin Margit Knab hilft Ihnen gerne dabei, unter Berücksichtigung der Gesetzeslage einen für Sie und Ihre persönliche Lebenssituation passenden Vertrag zu entwerfen.

Sie möchten uns mit der Erstellung eines Ehevertrags oder eines Partnerschaftsvertrags für die nichteheliche Lebensgemeinschaft beauftragen?

Bitte vereinbaren Sie in einem ersten Schritt zunächst einen persönlichen Beratungstermin mit uns. Dazu nehmen Sie idealerweise telefonisch Kontakt zu uns auf, so können wir Ihnen direkt am Besten mit Ihrem Anliegen weiterhelfen und nach einem für Sie passenden Beratungstermin sehen.

Haben Sie im Vorfeld noch weitere Fragen?

Bitte nehmen Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt auf, um Ihre Fragen vorab auch telefonisch zu klären: KONTAKT

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Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de

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