Unternehmen

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform sind auch die Haftungsfrage und die Möglichkeiten zur Begrenzung der Haftung.

Weitere zu beachtende Kriterien bei der Gründung eines Unternehmens sind:

  • das Verhältnis mehrerer Gesellschafter ist zu regeln, z.B. wann bedarf es Einstimmigkeit, wann genügen einfache Mehrheiten
  • die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
  • Kündigungsmöglichkeiten, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind
  • Abfindungsregelungen bei Ausscheiden
  • was geschieht bei Tod eines Gesellschafters/Geschäftsführers.

Zur Firmengründung nehmen Sie bitte gerne im Vorfeld rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Ihr Team der Notarin Margit Knab berät Sie gerne, um einen optimalen Start Ihres Unternehmens zu ermöglichen.

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
    Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung und teilweise der Beurkundung z.B. Sitzverlegung bei GmbH.
Ihr Team der Notarin Margit Knab wird gerne für Sie einen passenden Text für die Anmeldung formulieren und im nächsten Schritt auch die korrekte Eintragung im Handelsregister für Sie überwachen. Im Vorfeld beraten wir Sie jederzeit auch umfassend über offene Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung. In komplizierteren Fällen nehmen wir bereits vor dem Einreichen der Handelsregisteranmeldung Kontakt mit dem Registergericht auf und klären Detailfragen, um hier eine zeitnahe und reibungslose Eintragung für Sie im Handelsregister zu erreichen.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.
Wird eine solche Umorganisation oder der Verkauf von Unternehmensanteilen notwendig, ist in den meisten Fällen aufgrund der Komplexität des Vorgangs auf jeden Fall eine Beratung durch uns sinnvoll. Planen Sie für Ihr Unternehmen solche Maßnahmen, vereinbaren Sie am besten einen Termin zur persönlichen Beratung mit uns. Wir nehmen uns gerne die Zeit für Sie, um Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und die dabei zu beachtenden rechtlichen Fragestellungen aufzuklären.

Möchten Sie uns für Ihr Unternehmen hinsichtlich Gründung oder einer gewünschten Änderung beauftragen?

Bitte füllen Sie zunächst unser Formular zur Neugründung aus oder teilen uns die gewünschte Änderung bei einer bereits bestehenden Firma mit, damit wir uns einen Überblick verschaffen können und insbesondere bei bestehenden Firmen vorab auch eine Handelsregistereinsicht vornehmen können.

Bitte vergessen Sie auch nicht, uns anzugeben unter welchen Telefonnummern und zu welchen Zeiten wir Sie am besten erreichen können.
Unser Formular zur Neugründung finden Sie hier: Formular Gründung

Nach Erhalt des Formulars oder Angabe der gewünschten Änderung wird sich zeitnah zunächst ein fachkundiger Mitarbeiter meines Teams mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Einzelheiten mit Ihnen persönlich zu besprechen, in einfach gelagerten Fällen erhalten Sie auch direkt auf Wunsch einen Entwurf der gewünschten Änderung zur Eintragung im Handelsregister zur Durchsicht und Prüfung zugesandt.

Haben Sie im Vorfeld noch weitere Fragen?

Bitte nehmen Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt auf, um Ihre Fragen vorab auch telefonisch kurzfristig zu klären: KONTAKT

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Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de

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