Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung eines Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten.

Ihr Team der Notarin Margit Knab wird gerne mit Ihnen gemeinsam Ihre ganz eigenen Wünsche und Bedürfnisse für den zu erstellenden Kaufvertrag besprechen, wir klären Sie ganz genau über alle Regelungsfelder auf und weisen Sie auf mögliche Problemstellungen im Rahmen der Kaufabwicklung hin. Dabei erarbeiten wir nach Einsicht im Grundbuch auch speziell für das jeweilige Haus, die Wohnung oder das Grundstück eventuell bestehende Besonderheiten heraus und weisen Sie darauf hin, auf welche Dinge in Ihrem Fall zusätzlich besonders zu achten ist, das kann beispielsweise sein die Regelungen von Geh- und Fahrtrechten, Leitungsrechte, Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto oder aber Rücktrittsrechte, wenn z.B. baurechtliche Fragen noch geklärt werden müssen.

Finanzierung

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Möchten Sie uns mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragen?

Bitte füllen Sie zunächst unser Formular aus, damit wir uns einen Überblick über das zu verkaufende Objekt verschaffen können, insbesondere auch die Grundbucheinsicht vornehmen können.

Wichtig für uns im ersten Schritt sind auch die vollständigen Personendaten von Käufer und Verkäufer, gerne überlassen Sie uns dazu auch einfach einen Scan Ihres Personalausweises. Bitte vergessen  Sie auch nicht, uns anzugeben unter welchen Telefonnummern und zu welchen Zeiten wir Sie am Besten erreichen können.

Unser Formular zur Erstellung des gewünschten Kaufvertrags finden Sie hier:
Kaufvertrag Grundstück | Kaufvertrag Wohnung

Nach Erhalt des Formulars wird sich zeitnah zunächst ein fachkundiger Mitarbeiter meines Teams mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Einzelheiten in der Kaufvertragsvorbereitung mit Ihnen persönlich zu besprechen.

Haben Sie im Vorfeld noch weitere Fragen?

Bitte nehmen Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt auf, um Ihre Fragen vorab auch telefonisch kurzfristig zu klären: KONTAKT

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Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesnotarkammer:

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